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    Hier haben Sie die Möglichkeit unserer Ferienwohnungen online zu buchen. Die Verfügbarkeit unserer Ferienwohnungen überprüfen Sie im aktuell gepflegten Belegungskalender.

    Diese Buchung ist unverbindlich und wird erst mit unserer Buchungsbestätigung wirksam. Sie können sich zur Abstimmung auch gern mit uns telefonisch unter 05322 – 1471 in Verbindung setzen.

    Die aktuellen Preise sind unter Saison / Preise aufgeführt.

     

    Online-Buchung

     

    Spamschutz

    Falls Sie Ihren Urlaub nicht antreten können:

    Für die Buchung oder Bestellung von Ferienwohnungen gelten die Regeln des folgenden Gastaufnahmevertrags:

    1.) Wird eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist es zu einem Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag 305 BGB) gekommen.
    Der Vermieter bestätigt die Buchung schriftlich per Antwort-Fax, Antwort-Brief oder Antwort-E-Mail.

    2.) Der Abschluß eines Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus:
    a. Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten,
    b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.

    3.) Nimmt der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Ferienwohnung Leistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen lediglich die Einsparungen des Betriebes, welche bei Ferienwohnungen 10 % des vereinbarten Preises ausmachen, nicht bezahlt werden.

    4.) Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

    5.) Der Vermieter hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

    6.) Gerichtstand ist der Betriebsort, da auch im Falle der Nichtbeanspruchung der Ferienwohnung Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

    Bad Harzburg, 01. Jan. 2011

    Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung!

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